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„Zulassung der Frauen zu den beruflichen Stellungen auf dem Gebiet der Rechtspflege“

In einem Entwurf eines Schreibens vom 22. April 1919 an den Reichsminister der Justiz, Otto Landsberg (MSPD) nimmt das Ministerium der Justiz des Volksstaates Hessen auf vier Seiten Stellung zur Frage der Zulassung von Frauen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten und den beruflichen Stellungen auf dem Gebiet der Rechtspflege. „Wir halten den gegenwärtigen Zeitpunkt für äußerst ungünstig“1, lautet der einleitende Satz. Im Folgenden werden nur Argumente aufgeführt, die gegen eine Zulassung von Frauen zu juristischen Staatsämtern sprechen.

Die Lage für juristische Berufe sei ohnehin besonders schlecht und so könne man examinierte Bewerber erst nach zwölf bis 14 Jahren einstellen. Man wolle zuerst allen männlichen Bewerbern eine Stelle bieten, bevor man sich überhaupt Gedanken darüber mache Frauen einzustellen.

Außerdem seien potentielle Beamtinnen für die Eignung von Eheschließungen so gut wie ausgeschlossen und dies sei gegen das Interesse des Staates. Mit der Ausübung eines solchen Berufes hätten sie nämlich keine Zeit mehr einen Haushalt zu führen, geschweige denn ein Kind aufzuziehen. Bemerkenswert ist folgender Nebensatz, der in diesem Zusammenhang durchgestrichen wurde: „und infolgedessen hierfür auch nicht das geringste Interesse haben“2. Dass Frauen aufgrund ihrer Berufswahl kein Interesse mehr daran haben könnten, eine Familie zu gründen, ist kein belegbares Argument. Vermutlich ist dies dem Autor des Schreibens auch bewusst geworden, und so strich er den Satz.

Das wohl interessanteste Argument ist aber, dass Frauen mehr von ihren Gefühlen, als von ihrem Verstand beherrscht werden. Durch angeblich von ihren Gefühlen gesteuerte Beamtinnen würde es zu willkürlichen Urteilen kommen und dies wolle man auf jeden Fall vermeiden:

„Es liegt tief und unausrottbar im weiblichen Wesen begründet, daß bei ihm das reine Gefühlsmäßige derart stark beeinflußt wird, daß die Anwendung von Gesetzen und Recht in Händen der Frau zur unbewußten Willkür wird. Läßt sich das der Frau so oft abgesprochene logische Denken durch Schulung und praktische Ausbildung noch einigermaßen erlernen, so dürfte die Überwindung des angeborenen gefühlsmäßigen Denkens zu Gunsten eines korrekten, oft harten und starren juristischen Denkens durch keine Art von Ausbildung oder Erziehung zu erlernen sein.“3

Hier spiegeln sich zeitgenössische Vorstellungen, die davon ausgehen, dass Männer und Frauen nicht über die gleichen kognitiven Fähigkeiten verfügen. Diese Vorstellungen standen im Widerspruch zu den neuen staatsbürgerlichen Rechten von Frauen und der in der Verfassung in Artikel 109 verankerten „grundsätzlichen Gleichberechtigung“ von Frauen und Männern.

  1. HStAD, G 21 A, Akten des Ministeriums der Justiz, Großherzogliches Ministerium der Justiz, am 22. Aprils 1919 an den Reichsminister der Justiz, Otto Landsberg. Zu diesem Zeitpunkt wurde wohl noch das alte Briefpapier aufgebraucht, daher lautet der Briefkopf „Großherzogliches Ministerium“, tatsächlich handelt es sich aber um das Ministerium des Volksstaates Hessen []
  2. ebd. []
  3. ebd. []

Wie Alice, Großherzogin von Hessen und bei Rhein, Darmstadt veränderte

Wenn über die die politischen, rechtlichen und sozialen Partizipationsbestrebungen von Frauen im Großherzogtum Hessen nachgedacht wird, spielt im Vorfeld eine Frau eine bedeutende Rolle. Alice Großherzogin von Hessen und bei Rhein,

„Queen Victoria’s forgotten daughter“1,

Alice Princess Louis of Hesse, May 1871  von Franz Backofen

ist die vorletzte Großherzogin von Hessen-Darmstadt, deren Einsatz für die Rechte der Frauen sich bis in die Gegenwart zeigt.
Als zweite Tochter von Queen Victoria, Königin von Großbritannien und Irland und Prinz Albert wird sie im Jahre 1843 geboren. 1862 heiratet Alice Großherzog Ludwig IV. von Hessen und bei Rhein. Gleich von Anfang an nutzt sie als Ehefrau eines regierenden Großherzogs ihren Einflussbereich, um sich für Frauen, Arme und Kranke einzusetzen.

Sie gründet einen Frauenverein, wo nach englischen Vorbild Krankenpflegerinnen ausgebildet werden. Ein Hospital wird gebaut, bis heute als das Alice-Hospital bestehend. In der neugegründeten Alice-Schule können Frauen Ausbildungslehrgänge für Handarbeitslehrerinnen belegen. Sie ruft darüber hinaus eine Abteilung für Waisenpflege sowie eine Industrieschule für „erwachsene Mädchen aus allen Ständen“ ins Leben.

Alice Princess Louis of Hesse, March 1871 von Carl Backofen

Alice setzt sich nicht nur mit ihrem Namen für Frauenbildung, Armutslinderung und Alten-und Krankenpflege ein, sondern hilft auch ganz praktisch. In einen Brief an ihre Mutter Queen Victoria aus dem Jahr 1864 berichtet sie von der Übernahme des Protektorats für die „Heidenreich-Stiftung“, in der sich Frauen für Wöchnerinnen einsetzen. Dazu vertraut sie ihrer Mutter an, inkognito eine Frau in Darmstadt mit einem Neugeborenen und vier weiteren Kindern besucht zu haben, die sich in einem elenden Zustand befunden hätten und wo die Großherzogin unerkannt der Familie hilft.
Was sind die Beweggründe von Alice? In dem Brief an ihre königliche Mutter sagt sie:

“I felt the want of going about and doing the little good that is in my power.”2

Alice hilft und fördert in Hessen-Darmstadt die Bewegung für Bildung, für die Armen- und Krankenpflege und für die Möglichkeiten für Frauen mit allen ihren Mitteln, die eine Großherzogin in den 186oer Jahren hatte. Sie hat ihre Zeitgenossen imponiert und inspiriert. Dies lässt sich an einem Zeitungsartikel vom 12. August 1879 erkennen.

Zu dem Zeitpunkt ist die Großherzogin bereits mit 35 Jahren verstorben und es wird zur Gründung einer Alice-Stiftung aufgerufen, um alle von ihr gegründeten Anstalten und Vereine weiterhin zu unterstützen. Selbst wenn man bedenkt, dass es sich um einen Aufruf zu Unterstützung und Spenden handelt, erkennt man eine Anerkennung für den Einsatz der Großherzogin sowie die Trauer, dass diese viel zu jung verstorben ist:

„Ein unermesslicher Verlust hat unser Land getroffen: Die Großherzogin Alice, fast zwei Jahrzehnte lang die unermüdliche, thatkräftige, hingegebende Freundin aller Bestrebungen zur Linderung der Armuth und Noth, zur Hülfe in Krankheit und Krankheitsgefahr, zur Hebung der Erwerbsfähigkeit und des Wohlstands der Bevölkerung ist nicht mehr.“3

  1. Noel, Gerhard: Princess Alice: Queen Victoria’s Forgotten Daughter, London 1985. []
  2. Alice, Grand duches of Hesse, princess of Great Britain and Ireland. Biographical sketch an letters, New York, 1884, S. 88 f. []
  3. Oberhessischer Anzeiger Nr.94, Titelblatt, 12.August 1879, HStAD, G 15 Friedberg, O 46. []

„Die jüdische Frau in der deutschen Frauenbewegung“ (1917/18) von Henriette Fürth

Henriette Fürth (1861-1938)– Jüdin, Frauenrechtlerin, Publizistin, Sozialpolitikerin, lebte in Darmstadt sowie Frankfurt. In ihrem Artikel „Die jüdische Frau in der deutschen Frauenbewegung”(1917/18) in: Neue jüdische Monatshefte, 20-22, stellt sie den ethnischen Aspekt des Judentums, wie auch die große Vertretung von Jüdinnen in vielen Bereichen der Frauenbewegung in den Fokus. Der Artikel soll sich, dem Publikationsort nach zu urteilen, vor allem an die jüdische Bevölkerung richten.

„Die Zahl der jüdischen Frauen, die heute im Dienste der allgemeinen Frauensache wirken, ist Legion. Wohin auch immer wir im deutschen Vaterlande schauen: überall finden wir die jüdische Frau an der Arbeit. In der sozialen Fürsorge, in der Erziehung, in der Berufsorganisation, im Kampf um das staatliche und kommunale Bürgerrecht der Frau begegnen wir ihr.“1

Biographisches Lexikon des Sozialismus Band I Verlag J.H.W. Dietz./ Creative Commons CC0 1.0.

Fürth beschreibt, dass es kein Zufall sei, dass jüdische Frauen so eine große Teilhabe an der Frauenbewegung hätten. Der Ursprung dessen würde aus der „ureigenste Domäne jüdischen Frauenlebens“  hervorgehen.2 Die Anfänge der Frauenbewegung würden sich vor allem in der Pädagogik sowie aus der Karitas herausbilden. Fürth schreibt der jüdischen Frau eine „karitative Veranlagung […]”3 zu. Weiterhin beschreibt sie diese mit den Worten: ” […] ihr leicht beweglicher und aufnahmefähiger, aber auch in die Tiefe brennender und leuchtender Geist und endlich der dem Judentum zutiefst eignende Drang nach Freiheit, Unabhängigkeit und Selbstbestimmungsrecht.“4. Hierbei kann man die tiefe Verwurzelung von Fürth im Judentum erkennen. Ihre Kritik gilt vor allem den Jüdinnen, die sich nicht zum Judentum bekennen oder ihrer Herkunft gleichgültig gegenüberstehen.5. Gerade das häufig angegriffene Judentum bräuchte jeden Kämpfer und jede Kämpferin.6

Aus ihrer Sicht gelten Johanna Goldschmidt, Lina Morgenstern, Henriette Goldschmidt und Jeanette Schwerin zu den einflussreichsten Jüdinnen in der Geschichte der Frauenbewegung.

Johanna Goldschmidt (Hamburg)– Gründerin des ersten konfessionslosen Frauenvereins in Hamburg, setzte sich maßgeblich ein für die Entstehung von Kindergärten und für dessen geschultes Personal. Sie sah ihre Aufgabe vor allem darin, Frauen für die Rolle der Gattin, Mutter und Hausfrau zu motivieren.

Lina Morgenstern (Berlin) – Gründerin der „Akademie zur wissenschaftlichen Fortbildung für Damen“, von Kinderschutzvereinen, Erziehungs- und Krankenpflegeschulen und Volksküchen. Weiterhin organisierte sie den Internationalen Kongress für Frauenwerke und Frauenbestrebungen.

Henriette Goldschmidt (Leipzig) – Mitgründerin des 1865 entstanden Allgemeinen deutschen Frauenbundes, Gründerin des Vereins für Familien und Volkserziehung.

 Jeanette Schwerin (Berlin)- Gründungsmitglied der Berliner Zentrale für private Fürsorge, Gründerin der Mädchen- und Frauengruppen für soziale Hilfsarbeit, Mitglied im Bund Deutscher Frauenvereine.

Alle vier Frauen waren vor allem in der Sozialpolitik tätig und strebten nach Emanzipation und besserer Bildung für Frauen. Henriette Fürth hat sich vielleicht genau diese vier Frauen ausgesucht, da sie sich in den Großstädten organisierten und wie sie im sozialen Bereich tätig waren.

 

  1. Fürth, Henriette: Die jüdische Frau in der deutschen Frauenbewegung, in: Neue jüdische Monatshefte, Frankfurt a. Main, 20-22, 1917-1918, S. 493 []
  2. Ebd. S. 487 []
  3. Ebd. S. 489 []
  4. Ebd. []
  5. Ebd. S.493 []
  6. Ebd. S.494 []

Den Staat mitgestalten. Politische Partizipation von Frauen im Großherzogtum und Volksstaat Hessen 1900–1933

Ausschuss der Frauenverbände Deutschlands Gestaltung: Lucian Bernhard, Druck/Verlag Werbedienst GmbH, Berlin, München, gemeinfrei, Friedrich-Ebert-Stiftung

Staatsbürgerschaft oder citizenship lässt sich mit Bryan Turner als ein Ensemble von politischen, ökonomischen, sozialen und kulturellen Praktiken beschreiben, mit denen sich eine Person als anerkanntes Mitglied einer Gesellschaft versteht. Diese Definition geht weit über jene politischen Rechte hinaus, die 1918/19 für Frauen recht überraschend auf nationaler wie auf Ebene der Einzelstaaten eingeführt wurden. Denn in ihrem Kern geht es dabei um das Aushandeln von Partizipation, um die Beteiligung an ganz unterschiedlichen Entscheidungsprozessen, um den Zugang zu Ressourcen des Staates. Zugleich geraten so auch die sehr unterschiedlichen Vorstellungen von den Aufgaben und Zielen einer Staatsbürgerin in Blick. Was Staatsbürgerschaft bedeutet, wird lange vor dem 19. Januar 1919 verhandelt und die Diskussion darüber setzt sich auch in den 1920er Jahren fort.

Von Karl Maria Stadler (1888 – nach 1943) – Scan from an old book, gemeinfrei

In der Übung wollen wir am Beispiel des Großherzogtums und späteren Volksstaates Hessen die politischen, rechtlichen und sozialen Partizipationsbestrebungen von Frauen von 1900 bis 1933 untersuchen. Im Zentrum werden folgende drei Themen stehen: Erstens werden wir uns mit Partizipationsmöglichkeiten und -bestrebungen auf lokaler und regionaler Ebene vor der Einführung des Wahlrechts zuwenden. Zweitens wird es um die Mobilisierung von Wählerinnen bei Reichstags- und Landtagswahlen gehen. Anhand der Öffnung juristischer Berufe, der Aufhebung des Beamtinnenzölibats und der Tätigkeit weiblicher Abgeordneter untersuchen wird drittens die konkrete Umsetzung der neuen Staatsbürgerinnenrechte im Alltag.

Im Zentrum der Übung steht die Arbeit mit Quellen. Zusätzlich zu den Archivquellen aus dem Hessischen Staatsarchiv soll aus Tageszeitungen wie dem Darmstädter Tagblatt und der Darmstädter Zeitung erhoben werden, welche Aktivitäten Vereine wie der etwa der 1904 gegründete Darmstädter Zweig des „Allgemeinen Deutschen Frauenvereins“ (ADF). Zusätzlich sollen Zeitschriften wie Die Gleichheit, Die Frau, Das Frauenstimmrecht und Neue Bahnen untersucht werden.

Die Ergebnisse unserer Forschungsarbeit werden wir in diesem Blog  veröffentlichen. Es bloggen: Susanne Hillmann, Cheyenne Nimek, Jens Rathgeber, Maike Rausch, Patrick Thomson und Birte Förster.